
Jus quaesitum (lat.), wohlerworbenes Recht, die vermöge eines Rechtstitels erworbene Befugnis jemandes (s. Erwerben). Eine solche kann durch neue Gesetze in der Regel nicht alteriert werden; indessen kann der Staat unter Umständen im Weg der Gesetzgebung auch wohlerworbene Rechte aufheben, soll dann aber in der Regel Schadloshaltung gewähren. So...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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